25.09.2024

Jedermannsrecht & Right To Roam – Wo gilt es und was ist zu beachten?


zwei Wanderer auf einem Berg in Landmannalaugar Tobias Ohmann
Auf einer Anhöhe eines Berges schauen zwei Wanderer über die Weite.

Stell dir vor, du könntest inmitten unberührter Natur übernachten, leckere Beeren kosten und in klaren Seen schwimmen – überall da, wo es am schönsten ist. Was nach einem Traum klingt, ist in einigen Ländern Nordeuropas gelebte Realität: das Jedermannsrecht. Was verbirgt sich hinter dem Konzept, das Freiheiten gewährt und zugleich Verantwortung fordert? In diesem Beitrag erklären wir euch die Welt des Jedermannsrechts und klären, was du in den jeweiligen Ländern beachten musst, um die Natur ungestört zu genießen …

Liebe Nordlandfreunde,

wer will im Urlaub nicht Raum und Zeit vergessen?! Einfach mal raus sein aus allem, sich das Auto und ein Zelt schnappen und rein in die Natur. Aufwachen wo man möchte, Einschlafen wo es am schönsten ist. Doch so einfach ist es nicht, denn nicht überall darf man das. In den Nordländern gibt es das „Jedermannsrecht“, „Right To Roam“ oder „Allemansrätt“, welches aber tatsächlich unterschiedlich ausgelegt wird. Die Idee dahinter ist, dass jeder Mensch einen möglichst freien Zugang zur Natur hat, dass sie die Natur so genießen können sollten, wie sie es möchten. Dabei sollen auch bestimmte private Ländereien für Erholungszwecke betreten und genutzt werden können, ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Landbesitzers einzuholen.

In welchen Ländern gilt das Jedermannsrecht?

Das Jedermannsrecht kommt eigentlich nur in den nordeuropäischen Ländern so zur Anwendung, wie man sich das vorstellt. Wir präsentieren euch die Länder, in denen es ähnliche Ausgestaltungen gibt und die nuancierten Unterschiede:

Schweden, Norwegen und Finnland:
In Schweden und Norwegen (hier Allemansrätt genannt) dürft ihr die Natur genießen, einschließlich Wandern, Zelten und Beerenpflücken, solange ihr dabei keinen Schaden anrichtet oder andere und die Tierwelt stört. Dabei solltet ihr beachten, dass ihr euch nicht zu nah an Wohnhäusern aufhaltet und euren Müll wieder mitnehmt. Generell solltet ihr den Ort so hinterlassen, wie ihr ihn vorgefunden habt (oder vorfinden möchtet). Eure Spuren sollten nicht sichtbar sein.

In Norwegen wurde das Jedermannsrecht im „Gesetz über das Leben im Freien“ (Lov om friluftslivet) 1957 festgelegt.

In Schweden ist das Jedermannsrecht nicht in einem Gesetz festgehalten, aber die Grenzen des Erlaubten sind Inhalt anderer Gesetze. Seit den 1940ern ist das schwedische Wort allemansrätt als Beschreibung der alten Regel im Gebrauch.

Das Jedermannsrecht wird in Finnland (Jokamiehenoikeus) ähnlich ausgestaltet wie in Schweden und Norwegen, umfasst auch noch Schwimmen, Bootfahren und das Sammeln von Pilzen. Es ist wie in Schweden nicht in einem gesonderten Gesetz festgehalten, sondern Teil des Naturschutzgesetzes und Strafgesetzes.

Island:
In Island gibt es kein „Jedermannsrecht“ (mehr), seitdem die Insel von immer mehr Reisenden besucht wird. Somit wird das freie Campen in Island nicht mehr toleriert, nur noch das Übernachten auf Campingplätzen ist erlaubt. Das Wildcampen wird vor allem in den drei Nationalparks Vatnajökull National Park, Þingvellir National Park und Snæfellsjökull National Park streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlung mit hohen Strafen belegt. Einzige Ausnahmen gibt es beim Zelten. Euer Zelt dürft ihr für maximal eine Nacht abseits von öffentlichen Straßen, nicht in der Nähe von bewohnten Gebieten, an Orten ohne Campingplatz und nicht in Nationalparks aufstellen. Bei Zelten auf privatem Land (auch Landwirtschaftsland) muss die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt werden.

Dänemark:
Ein Jedermannsrecht, egal ob offiziell oder inoffiziell, gibt e sin Dänemark nicht. Für Menschen die unmotorisiert, also mit dem Zelt zu Fuß oder mit dem Rad, unterwegs sind, ist man indes offen. So dürft ihr in über 200 Wäldern für eine Nacht zelten. Dabei dürfen maximal zwei kleine Zelte (bis je max. 3 Personen) am gleichen Ort aufgestellt werden. Sie müssen sich außerhalb der Sichtweite von Häusern befinden und offenes Feuer darf nur an dafür vorgesehenen Feuerstellen gemacht werden.

andere Länder:
In Deutschland und Österreich ist wildes zelten generell verboten. Nur in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg und im alpinen Ödland oberhalb der Waldgrenze gibt es hier Ausnahmen.

Schottland, England und Wales haben ihr„Right To Roam“ jeweils gesetzlich geregelt. Ihr dürft auf vielen Landflächen euer Zelt aufstellen. Informiert euch unbedingt vor Reiseantritt über die Regelungen.

In der Schweiz gilt das Schweizer Jedermannsrecht, welches jeder Person das Campen für ein oder zwei Nächte auf unkultiviertem Land erlaubt. Dennoch sollte man darauf achten, dass es hier zahlreiche Einschränkungen gibt. Beispielsweise darf man in bestimmten Landschaftsgebieten wie Naturschutzzonen, Schweizerische Nationalparks, Biotope, militärische Sperrzonen und Wildschutzgebiete nicht campen.

Schaut euch bei der Planung eurer Reise unbedingt vorher an, welche Art des Jedermannsrecht euer Reiseziel vertritt. Mit Umsicht und Respekt vor den Menschen in den jeweiligen Ländern, ist es vielerorts möglich, wenigstens für eine Nacht das Zelt aufzuschlagen. Die Gastfreundschaft sollte aber in keinem Fall missbraucht und die Orte immer sauber verlassen werden.

Ihr möchtet lieber eine geführte Reise in die Nordländer planen oder individuell mit dem Mietwagen unterwegs sein? Auf unseren Reiseseiten findet ihr zahlreiche Reisearten nach Norwegen, Schweden, Island, auf die Färöer-Inseln und noch mehr. 

Habt ihr Erfahrungen zum Jedermannsrecht oder mit dem Zelten in den oben genannten Ländern? Kommentiert hier gerne.

Wir freuen uns auf euch!
Euer contrastravel-Team
 

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